Beschreibung
Für den Versand von gefährlichen Gütern sind spezielle Verpackungen vorgeschrieben, die besonderen gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen. Unsere Gefahrgut-Kartonagen entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen. Für den Versand gefährlicher Güter müssen von dem Verwender die jeweiligen Bestimmungen der ADR, des RID, des IMDG-Codes und der IATA-DGR bzw. ICAO-TI unbedingt eingehalten werden. Wir führen Wellpappkartonagen, die für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand zugelassen sind. Gefahrgutkartonagen tragen in der aufgedruckten UN-Kennzeichnung die Verpackungskodierung 4G.
Sie sind geeignet für folgende Gefahrgutgruppen:
– Typ I (X) = sehr gefährliche Güter
– Typ II (Y) = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit
– Typ III (Z) = Stoffe geringer Gefährlichkeit
Die Verpackungen sind als „zusammengesetzte Verpackungen“ mit Metall- und Kunststoffgebinden als Innenverpackungen geprüft, sonst ist die Technische Richtlinie (TRV 005) „Zusammengesetzte Verpackungen“ zu beachten.
- Material: Wellpappe
- Größe 6/5: UN Kennzeichnung = X5 Y8 Z8, 4GV/X3,2
- Größe 16/12: UN Kennzeichnung = X12 Y20 Z30, 4GV/X7,3
- Größe 23/17: UN Kennzeichnung = X17 Y25 Z35, 4GV/X8,9
- Größe 28/21: UN Kennzeichnung = X21 Y39 Z40, 4GV/X14
- Größe 65/43: UN Kennzeichnung = X43 Y60 Z70, 4GV/X25
- Größe 40/30: UN Kennzeichnung = X30 Y40 Z45, 4GV/X22
- Größe 90/60: UN Kennzeichnung = X60 Y75 Z85, 4GV/X33
- Größe 241/106: UN Kennzeichnung = X106 Y150 Z200, 4GV/X70





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